Jagd- und Waffenbehörde: Erste Antragsstellung online möglich

Kleiner Waffenschein nun Teil des digitalen Bürgerdienst-Angebots

Bei der Jagd- und Waffenbehörde des Regionalverbands Saarbrücken besteht ab sofort die Möglichkeit, den Antrag auf Erteilung des Kleinen Waffenscheins auch online zu stellen. Die herkömmliche Einreichung des Antrags auf postalischem Weg, per E-Mail, per Fax oder persönlich ist aber ebenfalls weiterhin möglich. Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Als bürgernahe Verwaltung ist es unser Ziel, eine kürzere Wartezeit und eine Verringerung der Behördengänge für die Menschen zu ermöglichen. Dabei spielt die Digitalisierung von Dienstleistungen eine entscheidende Rolle.“ Insgesamt gibt es in den Kommunen des Regionalverbands – mit Ausnahme der Landeshauptstadt Saarbrücken, die eine eigene Jagd- und Waffenbehörde vorhält – aktuell 1.923 Träger eines Kleinen Waffenscheins. In den vergangenen beiden Jahren wurden jeweils etwa 145 Neuanträge gestellt.

Der Kleine Waffenschein ist seit 2003 zum Führen von Reizstoff-, Schreckschuss-, und Signalwaffen erforderlich. Dieser wird auf Antrag nach Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit unbefristet ausgestellt. Diese Erlaubnis berechtigt nicht zum Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen. Der Kleine Waffenschein beinhaltet zudem nicht die Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten. Beim Führen einer Schusswaffe ist generell neben dem (Kleinen) Waffenschein ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.

Das digitale Bürgerdienst-Angebot des Regionalverbands wächst stetig an. So können Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt unter anderem zahlreiche Anträge der Straßenverkehrsbehörde, der Unteren Bauaufsicht und für den Bereich Unterhaltsvorschuss online stellen. Eine aktuelle Übersicht ist einsehbar unter www.regionalverband.de/buergerdienste.