Zuständigkeit für Namensänderungen von Völklinger Bürgern

Regionalverband übernimmt Aufgabe ab dem 1. Januar

Der Regionalverband Saarbrücken übernimmt zum 1. Januar die Zuständigkeit für Namensänderungen von Bürgerinnen und Bürgern der Mittelstadt Völklingen. Damit ist der Regionalverband künftig für alle seine Städte und Gemeinden, mit Ausnahme der Landeshauptstadt Saarbrücken, in diesem Belang verantwortlich. Die Anträge können aber weiterhin in den Rathäusern des jeweiligen Wohnortes gestellt werden.

In der Regel erfolgt die Beratung vor Ort in den Standesämtern der Städte und Gemeinden. Diese klären über die verschiedenen Möglichkeiten der Namensänderung sowie eventuell anfallende Gebühren auf und erläutern, welche weiteren Unterlagen benötigt werden. Für eine Änderung des Vor- oder Familiennamens bedarf es allerdings eines gewichtigen Grundes. Dieser kann beispielsweise vorliegen, wenn der Name lächerlich klingt oder anstößig ist. Auch Schwierigkeiten in der Aussprache oder Schreibweise können Gründe für eine Änderung sein. Grundsätzlich ist die Entscheidung über die Änderung des Vor- oder Familiennamens individuell zu treffen und von vielen Faktoren abhängig.