Jugendamt des Regionalverbands erhält neue Satzung

Jugendhilfeausschuss soll künftig paritätisch besetzt werden

Das Jugendamt des Regionalverbands Saarbrücken hat eine neue Satzung erhalten. Dies hat die Regionalversammlung beschlossen. Neben der Gliederung und den Aufgaben des Jugendamtes, enthält die neue Satzung auch Aussagen über den Jugendhilfeausschuss. So wurden Angaben zu dessen Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Verfahrensweise und zur Öffentlichkeit der Sitzungen aufgenommen. Künftig soll der Jugendhilfeausschuss zudem gleichmäßig durch Männer und Frauen besetzt werden. Außerdem können ein Berufsberater und eine Fachkraft des Jobcenters zusätzlich als beratendes Mitglied tätig werden.

Der Jugendhilfeausschuss ist ein eigenständiges Organ und neben der Verwaltung Teil des Jugendamtes. Ihm gehören der Regionalverbandsdirektor, Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der Regionalversammlung und der freien Träger sowie weitere beratende Mitglieder an. Er hat die Aufgabe, auf die Probleme von jungen Menschen und Familien zu reagieren, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzunehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen. Die ursprüngliche Satzung des Jugendamtes stammte aus dem Jahr 1994 und wurde an die aktuelle Gesetzeslage angepasst sowie vom Landesjugendamt genehmigt. Sie finden die neue Satzung <link file:1495 download internal link in current>hier.