Schwangerschaftskonfliktberatung

Wenn Sie schwanger sind und das Kind nicht bekommen möchten, also einenSchwangerschaftsabbruch erwägen, sind Sie verpflichtet, sich in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten zu lassen.

"Reden hilft mir jetzt auch nicht weiter ..."

Dennoch sollten Sie mit den Kolleginnen unserer anerkannten Beratungsstelle ein persönliches Gespräch suchen. Die Beraterinnen versuchen, die Situation mit Ihnen zu klären. Die Beratung ist ein Hilfsangebot. Sie brauchen jedoch nicht zu befürchten, dass Sie sich in der Beratung in irgendeiner Weise rechtfertigen müssen. Die Entscheidung, ob Sie die Schwangerschaft abbrechen lassen oder fortführen, liegt allein bei Ihnen.

In der Beratung erhalten Sie auf Wunsch Informationen über alle finanziellen und sozialen Hilfen, die Ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern und Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnen.

Unsere Angebote

  • Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 STGB mit Aushändigung des Beratungsscheins
  • Informationen und Beratung zur Schwangerschaftsverhütung
  • Beratung über soziale Hilfen bei gewünschter Schwangerschaft
  • Psychosoziale Begleitung