Kooperationsrat äußert starke Bedenken zum Flächenzielgesetz

Gesetzentwurf konterkariert Windenergieplanung des Regionalverbands

Der Entwurf des saarländischen Flächenzielgesetzes zum Windkraftausbau stößt im Regionalverband Saarbrücken auf starke Bedenken. Der Kooperationsrat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, diese Bedenken als Stellungnahme gegenüber dem Land abzugeben und insbesondere einen einheitlichen Flächenwert für Windenergie für den Regionalverband als Ganzes festzulegen, statt für jede der zehn Städte und Gemeinden einzeln. Nur so könne die umfangreiche überörtliche Windenergieplanung des Regionalverbands erhalten und fortgesetzt werden.

Die Kritik des Kooperationsrates bezieht sich in erster Linie darauf, dass das Saarland für jede einzelne Kommune des Regionalverbandes im Gesetz festlegen möchte, wieviel Fläche sie für Windenergie ausweisen muss. Der Regionalverband ist jedoch – im Gegensatz zu den anderen Landkreisen – Träger der Flächennutzungsplanung und hat deshalb für das gesamte Gebiet bereits 2016 Konzentrationszonen für Windenergie ausgewiesen. Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Der Gesetzentwurf des Landes ignoriert die Planungsebene des Regionalverbandes. Während unsere Windkraftplanung keine Konzentrationszonen in Großrosseln, Kleinblittersdorf, Püttlingen, Quierschied und Sulzbach vorsieht, müssten vier dieser Kommunen nach dem Gesetzentwurf zukünftig eigene Flächen für Windkraft ausweisen. Das würde unseren umfangreichen gesamträumlichen Planungsprozess obsolet machen.“

Hinzu kommen die ebenfalls im Entwurf vorliegenden Änderungen des Landeswaldgesetzes, nach der die für Windenergie bereits ausgewiesenen Flächen im Regionalverband um etwa 45 Prozent reduziert würden. Damit würde auch die Landeshauptstadt und die Mittelstadt Völklingen ihre vom Land zugeordneten Flächenziele nicht mehr erreichen können. Diese Flächen haben sich außerdem gegenüber dem ersten Entwurf nochmals erhöht. Grund ist, dass das Land für die überwiegend im Nordsaarland liegenden Gemeinden mit hohem Flächenpotenzial eine Obergrenze festgelegt hat. Dadurch fallen jedoch Flächen weg, die in der Potenzialstudie des Landes als gut geeignet dargestellt werden, und im Gegenzug müssen dafür im Ballungsraum Flächen mit sehr hohem Konfliktpotenzial ausgewiesen werden, auf denen wohl nie ein Windrad wird errichtet werden können.

„Der Kooperationsrat und damit alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Regionalverband haben ein klares Signal gegeben, unsere Bedenken im Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen und vor allem den Regionalverband als ein zusammenhängendes Planungsgebiet anzuerkennen“, fasst Peter Gillo zusammen.