Gillo begrüßt Entscheidung des Arbeitsministeriums

Arbeitsförderung für junge Menschen kann bei Jugendberufsagenturen verbleiben

Regionalverbandsdirektor Peter Gillo begrüßt die Entscheidung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die Zuständigkeit für Menschen unter 25 Jahren im Bürgergeldbezug bei den Jobcentern zu belassen.

„Wir haben die Erfahrung gemacht, dass vor allem junge Menschen eine intensive Begleitung benötigen. Vor rund 20 Jahren haben die Jobcenter daher bereits begonnen, den ganzheitlichen Ansatz von Berufsorientierung, Berufsvorbereitung und Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe weiter auszubauen. So werden Menschen im Bürgergeldbezug schon ab dem 15. Lebensjahr mit Blick auf den beruflichen Werdegang und das Anstreben von Selbstständigkeit begleitet. Eine Verlagerung der Zuständigkeit auf die Agenturen für Arbeit hätte für die jungen Menschen eine Verschlechterung in der Betreuung sowie mehr Bürokratie zur Folge gehabt. Zudem hätten wir die Vorstellung des Staates als reine Auszahlungskasse gefördert“, so Gillo.

Ein niedrigschwelliges Angebot ist die seit 2014 bestehende Jugendberufsagentur. Sie ist Anlaufstelle für alle offenen Fragen der Jugendlichen, die nach der Schule einen Beruf suchen. Hier kooperieren die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, das Jugendamt und freie Träger der Jugendhilfe sehr niedrigschwellig zusammen, um Jugendliche bei der Integration in Ausbildung und Beruf zu unterstützen.