Das Gesundheitsamt des Regionalverbands informiert zu Scharlach

Derzeit hohe Erkrankungszahlen vor allem im Bereich der Kindertagesstätten

Das Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken erreichen derzeit ungewöhnlich viele Scharlach-Meldungen. In den ersten sechs Kalenderwochen wurden bereits über 110 Fälle registriert. Das sind schon jetzt 70 Prozent mehr als im gesamten letzten Jahr. Die Krankheit ist für Gemeinschaftseinrichtungen meldepflichtig. Zwei Drittel der Scharlach-Meldungen stammt aus Kindertagesstätten, der Rest hauptsächlich aus Grundschulen. Aus diesem Grund möchte das Gesundheitsamt auf die Übertragungswege, die Anzeichen, mögliche Komplikationen und die Behandlung aufmerksam machen.

Die für die Erkrankung verantwortlichen Streptokokken befinden sich im Rachenraum und gelangen durch Sprechen, Husten und Niesen über feinste Tröpfchen in die Luft. Die Übertragung über Gegenstände, die mit Speichel behaftet sind, ist möglich. Etwa jeder zehnte Mensch kann nach Kontakt Träger sein und die Erreger weitergeben, ohne selbst zu erkranken. Die Inkubationszeit beträgt ein bis drei Tage. Die typischsten Scharlach-Symptome sind Fieber, Hals- und Kopfschmerzen sowie Schluckbeschwerden. Der Gaumen und die Mandeln sind rot und eventuell weiß belegt. Die Zunge ist zunächst weiß und färbt sich danach himbeerfarben. Des Weiteren tritt nach ein bis zwei Tagen ein Hautausschlag an Brust und Leiste auf, der etwa eine Woche lang anhält. Durch den Streptokokken-Erreger sind auch Infektionen der Haut und Weichteile, die ansteckende Borkenflechte, möglich.

Komplikationen, die bei einer Scharlach-Erkrankung entstehen können, sind Entzündungen von Mittelohr, Lunge und Nebenhöhlen. Mögliche Spätfolgen sind rheumatisches Fieber und eine Entzündung von Herz und Nieren – insbesondere, wenn keine Antibiotika-Behandlung erfolgt. Daher rät das Gesundheitsamt, bei entsprechendem Verdacht auf eine Scharlach-Erkrankung unbedingt zum Arzt zu gehen. Nach einer Antibiotikabehandlung besteht bereits nach 24 Stunden keine Ansteckungsgefahr mehr. Eine Reinfektion ist möglich.

Besuchsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen

Erkrankte Kinder und Jugendliche dürfen ihre Kita oder Schule nicht besuchen, wenn eine Scharlach-Erkrankung oder der Verdacht darauf besteht. Dies gilt auch für in der Einrichtung tätige Personen. Ein Besuch ist frühestens 24 Stunden nach Antibiotikaeinnahme möglich. Ohne Behandlung müssen zwei Wochen abgewartet werden.

Weitere Infos unter: <link 162 - internal-link "Opens internal link in current window">www.regionalverband.de/infektionsschutz</link>