Regionalverband sichert Fortbestand der sozialen Dienstleister

Möglichkeit bietet die Umsetzung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes

Seit dem 16. März haben die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nahezu alle Lebensbereiche berührt, darunter auch die sozialen Dienstleister wie beispielsweise die Gemeinwesenarbeit oder Integrationshelfer an Schulen. Der Regionalverband Saarbrücken hat ein Interesse daran, dass die bestehende soziale Infrastruktur weiterhin gesichert bleibt. Möglich wird dies durch die Umsetzung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes, kurz SodEG. Die freien Träger erhalten hierdurch, auch wenn sie ihre Arbeit nicht wie üblich anbieten können, eine finanzielle Zuwendung. Gleichzeitig verpflichten sich die Träger, den Regionalverband Saarbrücken bei der Bekämpfung der Folgen der Covid-19-Pandemie zu unterstützen.