Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2026

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Regionalverband Saarbrücken (ohne den Bereich der Landeshauptstadt Saarbrücken) hat die Bodenrichtwerte für die Flächen des Regionalverbandes Saarbrücken (mit Ausnahme der Flächen für die Landeshauptstadt Saarbrücken) zum Stichtag: 01.01.2026 beschlossen und die Bodenrichtwertzonen neu festgelegt.

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB; § 13ff. ImmoWertV 2021)     ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit          von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

Die Bodenrichtwerte können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Schlossplatz 1-15 eingesehen werden.

Für eine Terminvereinbarung (ggf. außerhalb der regulären Dienstzeiten) bitten wir um telefonische Voranmeldung. Auskünfte können auch telefonisch erfolgen. Ebenso werden die Bodenrichtwerte in den kommenden Monaten im Internet unter https://geoportal.saarland.de/article/Bodenrichtwerte/ einsehbar sein.

Öffnungszeiten und Kontaktdaten der Geschäftsstelle: 

Mo. – Do. von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 15:00 Uhr; 

Fr. von 08:30 bis 12:00 Uhr

Tel. 0681/506- 6030

Internetseite Gutachterausschuss