Den Haushaltsplan 2026 inklusive Stellenplan finden Sie hier.
Haushaltssatzung Regionalverband Saarbrücken für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 15. Januar 1964, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), letzte berücksichtige Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsblatt I S. 854, 863) hat die Regionalversammlung am 13. November 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 731.088.100 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 759.190.200 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf - 28.102.100 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 8.420.000 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 48.169.400 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf - 39.749.400 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 39.749.400 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 37.327.249 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 2.422.151 EUR
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 39.749.400 EUR.
§ 3
Der Gesamtbetrag für Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 86.000.000 EUR.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 63.000.000 EUR.
§ 5
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage wird festgesetzt auf - 466.300 EUR.
§ 6
Die Regionalverbandsumlage nach § 18 Kommunalfinanzausgleichsgesetz (KFAG) vom 12. Juli 1983 (Amtsblatt S. 462), letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2024 (Amtsblatt I S. 1086), wird auf 64,626 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. Umlagegrundlagen sind die Finanzkraftmesszahlen (§ 10 KFAG) und 85 v.H. der Schlüsselzuweisungen B und C im Ausgleichsjahr, gekürzt um die Anteile an der Finanzausgleichsumlage. Die Regionalverbandsumlage wird mit je einem Zwölftel bis zum 20. eines jeden Monats erhoben.
§ 7
Es gilt der von der Regionalversammlung am 13. November 2025 beschlossene Stellenplan.
Saarbrücken, den 13. November 2025
REGIONALVERBAND SAARBRÜCKEN
Die Regionalverbandsdirektorin
gez. Dr. Carolin Lehberger
II. Die nach § 216 i.V.m. § 189 Abs. 1, § 91 Abs. 4 KSVG und § 92 Abs. 2 KSVG sowie nach § 19 KFAG erforderliche Genehmigung ist am 27.02.2026 vom Landesverwaltungsamt erteilt worden und hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 des Regionalverbandes Saarbrücken genehmige ich
- gem. § 216 i.V.m. § 189 Abs. 1 und § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 86.000.000 €,
- gem. § 216 i.V.m. § 189 Abs. 1 und § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen von 37.749.400 € und
- gem. § 19 KFAG den festgesetzten Umlagesatz von 64,276 %.
St. Ingbert, 27.02.2026
gez. Arnold Sonntag
III.Beitrittsbeschluss:
Die Kommunalaufsicht hat in ihrem Genehmigungsschreiben vom 27.02.2026 den um 0,35 % reduzierten Umlagesatz von 64,626 % auf 64,276 % genehmigt. Dies wurde notwendig, da sich die Umlagegrundlagen zum 14.11.2025 nochmals per Bescheid durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport geändert haben. Weiterhin wurde die Haushaltssatzung in § 1 Ziffer 2 angepasst. Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit wurden von 39.749.400 € auf 16.965.651 € korrigiert und die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von 37.327.249 € auf 14.543.500 €. Die Regionalversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.03.2026 beschlossen, dieser Genehmigung beizutreten.
IV. Der Haushaltsplan des Regionalverbandes Saarbrücken für das Haushaltsjahr 2026 liegt gem. § 86 Abs. 4 i.V.m. den §§ 216 und 189 KSVG im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung an sieben Werktagen bei der Regionalverbandsverwaltung Saarbrücken, Saarbrücker Schloss, Südflügel, Zimmer 165, während der Dienstzeit öffentlich aus.
Saarbrücken, den 13.03.2026
REGIONALVERBAND SAARBRÜCKEN
Die Regionalverbandsdirektorin
gez. Dr. Carolin Lehberger

