Aufgrund des § 101 Abs. 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetztes vom 15. Januar 1964 (Amtsblatt S. 123) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. August 2025 (Amtsblatt S. 854, 863), wird folgendes bekannt gemacht:
Die Regionalversammlung hat den Jahresabschluss 2023 des Regionalverbandes Saarbrücken in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2025 mit
der Bilanzsumme von 488.659.409,04 €
der Summe der Erträge von 625.341.475,56 €
der Summe der Aufwendungen von 600.384.696,88 €
und einem Jahresüberschuss von 24.956.778,68 €
festgestellt.
Ferner wurde beschlossen, den Jahresüberschuss in Höhe von 24.956.778,68 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen sowie den nach § 4 Abs. 2 KFAG errechneten zahlungswirksamen Überschuss in Höhe von 68.523.260,55 € auf neue Rechnung vorzutragen, wovon 15.954.800,00 € mit der Regionalverbandsumlage 2024, 36.000.000,00 € mit der Regionalverbandsumlage 2025 sowie 16.568.460,55 € mit der Regionalverbandsumlage 2026 verrechnet werden.
Zugleich hat die Regionalversammlung den Regionalverbandsdirektor sowie seine VertreterInnen gemäß § 101 Abs. 2 i. V. m. §§ 189 Abs. 1 und § 216 KSVG für das Haushaltsjahr 2023 entlastet.
Der Jahresabschluss 2023 mit dem Rechenschaftsbericht des Regionalverbandes Saarbrücken und der Prüfbericht liegen im Anschluss an diese Bekanntmachung an sieben Werktagen in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bei der Regionalverbandsverwaltung im Saarbrücker Schloss, Schlossplatz 13 (Südflügel), 1. OG, Zimmer 163, öffentlich aus.
REGIONALVERBAND SAARBRÜCKEN
Die Regionalverbandsdirektorin
Dr. Carolin Lehberger

