Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes des Regionalverbandes Saarbrücken in der Fassung vom 01.03.2026

Der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 19.06.2026 beschlossen, den Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Saarbrücken in der Fassung, die er durch Änderungen oder Ergänzungen erfahren hat, gemäß § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) neu bekannt zu machen.

HINWEIS:
Die Neubekanntmachung hat keine konstitutive, sondern allein deklaratorische Wirkung. Maßgeblich ist weiterhin der förmlich aufgestellte Flächennutzungsplan einschließlich der bislang durchgeführten (Teil-)Änderungen und Ergänzungen, die der Neubekanntmachung vorangegangen sind.

Alle Bürgerinnen und Bürger können die Fassung der Neubekanntmachung sowie die ursprüngliche Planfassung, die Ergänzungs- und Änderungspläne und die Begründung während der Dienststunden beim Regionalverband Saarbrücken – Fachdienst Regionalentwicklung und Planung –, Schlossplatz 3 einsehen und über deren Inhalt Auskunft erlangen.

Zudem kann die Neufassung des Flächennutzungsplanes auch unter www.regionalverband-saarbruecken.de/bauen-und-planen eingesehen werden.
Der Neubekanntmachungsbeschluss des Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken vom 19.06.2026 wird hiermit gemäß § 6 Abs. 6 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Saarbrücken, den 27.06.2026

Dr. Carolin Lehberger
Regionalverbandsdirektorin