Der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 19.06.2026 beschlossen, den Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Saarbrücken in der Fassung, die er durch Änderungen oder Ergänzungen erfahren hat, gemäß § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) neu bekannt zu machen.
HINWEIS:
Die Neubekanntmachung hat keine konstitutive, sondern allein deklaratorische Wirkung. Maßgeblich ist weiterhin der förmlich aufgestellte Flächennutzungsplan einschließlich der bislang durchgeführten (Teil-)Änderungen und Ergänzungen, die der Neubekanntmachung vorangegangen sind.
Alle Bürgerinnen und Bürger können die Fassung der Neubekanntmachung sowie die ursprüngliche Planfassung, die Ergänzungs- und Änderungspläne und die Begründung während der Dienststunden beim Regionalverband Saarbrücken – Fachdienst Regionalentwicklung und Planung –, Schlossplatz 3 einsehen und über deren Inhalt Auskunft erlangen.
Zudem kann die Neufassung des Flächennutzungsplanes auch unter www.regionalverband-saarbruecken.de/bauen-und-planen eingesehen werden.
Der Neubekanntmachungsbeschluss des Kooperationsrates des Regionalverbandes Saarbrücken vom 19.06.2026 wird hiermit gemäß § 6 Abs. 6 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Saarbrücken, den 27.06.2026
Dr. Carolin Lehberger
Regionalverbandsdirektorin

