Aufgrund einer aktuellen Häufung von gemeldeten Fällen warnt der Regionalverband Saarbrücken vor Internetseiten, die einen kostenpflichtigen „Antrags-Service“ für den digitalen Wohngeldantrag anbieten. Bürgerinnen und Bürger des Regionalverbandes können ihren Antrag auf Miet- oder Lastenzuschuss selbstständig, direkt und kostenlos über die offizielle Internetseite für digitale Bürgerdienste (www.regionalverband.de/buergerdienste) stellen. Internetseiten, die für das Stellen des Wohngeldantrages eine Bearbeitungsgebühr verlangen, gehen auf private Anbieter zurück. Diese berechnen Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind, Geld für einen kostenlosen Service der Behörde. Viele Betroffene merken ihren Fehler erst, wenn sie nach Abgabe ihrer Daten eine Rechnung erhalten. In dem Fall sollte sofort von der 14-tägigen Widerrufsfrist für Internetkäufe Gebrauch gemacht und der Antrag direkt bei der Wohngeldbehörde erneut gestellt werden.
In der Vergangenheit hatten Behörden und Verbraucherschutzzentralen in verschiedenen Bundesländern mehrfach vor fragwürdigen Service-Portalen privater Betreiber gewarnt. Es besteht zudem die Gefahr, dass die Angaben verspätet oder an die falsche Stelle weitergeleitet werden. Die Betroffenen werden über den Verbleib ihres Antrags oftmals nie wieder informiert. Schlimmstenfalls kann eine fehlerhafte Antragstellung zum Fristverfall und damit zum Verlust von Ansprüchen führen.
Insbesondere bei Nutzung einer Suchmaschine gelangt man schnell auf Internetseiten privater Anbieter, da diese auf Ergebnisseiten der Suchmaschinen oftmals höher gelistet werden, als staatliche Seiten. Mithilfe einer an offiziellen Internetseiten angelehnten Designsprache werden solche kommerziellen Angebote teilweise mit der kostenlosen Kontaktseite der Behörden verwechselt. Um unnötige Kosten oder die Herausgabe persönlicher Daten an falsche Stellen zu vermeiden, sollten Antragstellende sichergehen, ihre Daten ausschließlich über die offizielle und kostenfreie Internetseite einzugeben.
Den Online-Wohngeldantrag gibt es seit 2024. Mittlerweile können auch Weiterleistungs- und Erhöhungsanträge sowie Änderungsmeldungen auf diesem Weg eingereicht werden. Die herkömmliche Einreichung der Anträge auf persönlichem oder postalischem Weg, per datenschutzkonformer E-Mail oder per Fax ist ebenfalls weiterhin möglich. Seit Jahren steigt die Zahl der Anträge auf Wohngeld. Die gemeinsame Wohngeldbehörde des Landkreises Saarlouis und des Regionalverbands Saarbrücken zählt aktuell 7.120 laufende Fälle. Bei den Erst- und Weiterleistungsanträgen aus diesem Jahr liegt die Quote der Online-Anträge bei 15 Prozent. Damit ist sie im Vergleich zu 2025 um sechs Prozentpunkte gestiegen.
Weitere Infos zum Thema Wohngeld auf: www.regionalverband.de/wohngeld

