Rückwirkend zum 1. Juni dieses Jahres gelten neue Richtwerte für Unterkunftskosten im Regionalverband Saarbrücken. Dies betrifft alle Bedarfsgemeinschaften, die Bürgergeld vom Jobcenter oder eine Sozialhilfe vom Sozialamt beziehen. Neu dabei ist, dass es keine gesonderten Werte mehr für alle zehn Städte und Gemeinden gibt, sondern sich der Regionalverband in zwei Vergleichsräume aufteilt: Der einen Region gehören neben der Landeshauptstadt Saarbrücken auch die Städte Friedrichsthal und Sulzbach sowie die Gemeinden Heusweiler, Kleinblittersdorf, Quierschied und Riegelsberg an. Die andere Region bildet die Mittelstadt Völklingen gemeinsam mit der Stadt Püttlingen und der Gemeinde Großrosseln. Für die Kosten der Unterkunft ist dabei die Bruttokaltmiete ausschlaggebend. Diese umfasst die Grundmiete zuzüglich kalte Betriebskosten (also ohne Individual-Strom und Heizung). Die jeweiligen angemessenen Grenzwerte sind im Prinzip die höchsten der ermittelten Kosten für Wohnungen des einfachen Standards.
In den meisten Fällen steigen die Richtwerte für die verschiedenen Wohnungsgrößen. Wobei die Veränderungen der Werte im Vergleich zur vorherigen Berechnung in den Kommunen unterschiedlich ausfallen können. Lag die Angemessenheitsgrenze für eine 50 Quadratmeter große Single-Wohnung in Saarbrücken bisher bei einer Bruttokaltmiete von knapp 460 Euro, übernehmen die Sozialbehörden jetzt rund 24 Euro mehr.
Die neuen KdU-Werte stehen online unter www.regionalverband.de/regionalverbandsrecht unter dem Punkt „Arbeit und Soziales“.

