Prostituiertenschutz im Saarland

Um die Besonderheiten des Prostitutionsgewerbes wirksam, ausgewogen und praxisnah regulieren zu können, trat zum 1.7.2017 das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft.

Es soll die in der Prostitution Tätigen besser schützen und ihr Selbstbestimmungsrecht stärken, Grundlagen für verträgliche Arbeitsbedingungen schaffen und Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt gegen Prostituierte und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei bekämpfen.

Am 24.10.217 wurde der Regionalverband Saarbrücken vom Landtag als zentrale Stelle für die Umsetzung der vom Prostituiertenschutzgesetz normierten Aufgaben benannt. Diese gliedern sich vor allem in die beiden großen Teilbereiche der Anmeldepflicht für Prostituierte und der Erlaubnispflicht zum Betrieb von Prostitutionsstätten und deren Überwachung.