Die Neuwahl der Regionalversammlung findet am Sonntag, den 30. August, statt. Das hat das saarländische Innenministerium heute im Amtsblatt des Saarlandes verkündet. Noch am gleichen Tag hat der Regionalverband Saarbrücken eine Bekanntmachung auf seiner Internetseite veröffentlicht. In dieser fordert er Parteien sowie Wählergruppen dazu auf, Wahlvorschläge für die Neuwahl der Regionalversammlung einzureichen. Dies ist ab sofort bis Donnerstag, 25. Juni, 18 Uhr möglich. Hierzu ist die Geschäftsstelle der Regionalverbandswahlleiterin neben den üblichen Öffnungszeiten ab sofort auch zusätzlich samstags von 9 bis 12 Uhr besetzt. Sie befindet sich im Erdgeschoss des Saarbrücker Schlosses im Raum 0.11.
Die Regionalversammlung vertritt die Bürgerinnen und Bürger auf Kreisebene. Die 45 Mitglieder beschließen über die Selbstverwaltungsangelegenheiten des Regionalverbandes. Dieser hat auf seiner Internetseite bereits erste Informationen zur Neuwahl veröffentlicht, die in den kommenden Wochen nach und nach weiter ergänzt werden. Bereits jetzt gibt es Informationen zum groben Ablauf, zur Regionalversammlung und zum Regionalverband sowie eine Sammlung von Begriffsdefinitionen im Zusammenhang mit der Wahl. Auch ein Bereich in Leichter Sprache ist bereits zugänglich. Die Seite ist ab sofort aufrufbar unter www.regionalverband.de/neuwahl.
Das Urteil zur Ungültigkeit der Regionalversammlungswahl 2024 hat keine Auswirkungen auf die bisher getroffenen Beschlüsse der Regionalversammlung und ihrer Ausschüsse. Das gilt auch für alle Entscheidungen, die bis zur Neuwahl noch getroffen werden. Geregelt wird dies durch das Kommunalselbstverwaltungsgesetz. Demnach führt die Regionalversammlung - auch wenn die Wahl rechtskräftig für ungültig erklärt wurde - die Geschäfte bis zum Beginn der Amtszeit der neu gewählten Regionalversammlung weiter. Die neu gewählte Regionalversammlung bleibt dann für den Rest der laufenden Legislaturperiode bis zur nächsten regulären Kommunalwahl im Jahr 2029 im Amt.
Hintergrund:
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat im vergangenen Jahr entschieden, dass die Wahl zur Regionalversammlung im Jahr 2024 durch das Landesverwaltungsamt für unwirksam zu erklären sei. Die Berufung gegen dieses Urteil wurde im März 2026 durch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zurückgewiesen. Damit stand grundsätzlich fest, dass die Regionalversammlung neu gewählt werden muss. Der Wahltermin ist durch das Innenministerium auf den 30. August 2026 festgelegt worden. Da seit dem ursprünglichen Wahltag bereits mehr als sechs Monate vergangen sind, findet die Wahl als Neuwahl statt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die eine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im Regionalverband Saarbrücken haben.

