Ordnungswidrigkeiten

Das Amt für Ordnungswidrigkeiten des Regionalverbandes Saarbrücken ist zuständig für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten in den Städten Friedrichsthal, Püttlingen, Sulzbach, Völklingen und den Gemeinden Großrosseln, Heusweiler, Kleinblittersdorf, Quierschied und Riegelsberg. Hierzu gehören alle Ordnungswidrigkeiten laut Ordnungswidrigkeitengesetz, wie zum Beispiel Schulpflichtgesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Aufenthaltsgesetz usw.

Ausnahme: Die Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie ruhender und fließender Verkehr, werden durch die Zentrale Bußgeldbehörde, Am Markt 7, 66386 St. Ingbert, wahrgenommen.