Änderung des Flächennutzungsplans in der Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtteil Dudweiler, Bereich „Solarpark Hirschbach“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 06. Oktober 2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan in den unten dargestellten Bereichen zu ändern und den Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen sowie öffentlich auszulegen.

Der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht hierzu sind in der Zeit vom 09.11.2023 bis einschließlich 09.12.2023 hier abrufbar. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im selben Zeitraum werktags, außer samstags, während der Dienststunden im Saarbrücker Schloss, Südflügel, 1. Etage, Zimmer 176, öffentlich ausgelegt.

Sie können Anregungen zu den Änderungen des Flächennutzungsplans während der Veröffentlichungsfrist vorbringen und Ihre Stellungnahme bevorzugt elektronisch als E-Mail Nachricht an oder Ihre Stellungnahme über das nachfolgende Formular online übermitteln.

… zum Formular der Onlinebeteiligung

Bei Bedarf können Sie Ihre Anregungen auch an den Regionalverband Saarbrücken, Fachdienst Regionalentwicklung und Planung, Postfach 103055, 66030 Saarbrücken richten oder, am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll geben.

Anlass und Ziele der Planung

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken hat am 06. Dezember 2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 311.08.00 „Solarpark Hirschbach“ beschlossen und mit Schreiben vom 12. Dezember 2022 die Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtteil Dudweiler für den Bereich „Solarpark Hirschbach“ beantragt.

Mit der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines rd. 8 ha großen Solarparkes geschaffen werden. Der geplante Solarpark soll eine Leistung von ca. 12 MWpeak aufweisen. Die durch den Solarpark prognostizierte jährliche Strommenge entspricht in etwa dem Jahresverbrauch von rd. 3.000 Privat-Haushalten.

Mit dem Stadtratsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens geht die Beauftragung des Kooperationsrates zur Änderung des Flächennutzungsplanes von der aktuellen Darstellung „Grünfläche“ zu „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ einher. Es handelt sich dabei insgesamt um ein ca. 11,6 ha großes Areal.

Das Vorhaben befindet sich am nördlichen Rand des Stadtteils Dudweiler, östlich der AS 4 Saarbrücken-Dudweiler der BAB 623 und südlich der ehemaligen Grube Hirschbach. Es handelt sich um Flächen der ehemaligen Bergehalde, die sich derzeit noch unter Bergaufsicht befindet. Die Bergehalde wird aktuell saniert, die laufenden Arbeiten betreffen insbesondere die Standsicherheit sowie den Bau eines geordneten Entwässerungssystems. Die Flächen befinden sich überwiegend im Eigentum der RAG sowie zu geringen Teilen im Besitz der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Die in Rede stehende Fläche wurde mit abweichendem Flächenzuschnitt in der Photovoltaikfreiflächenstudie des Regionalverbandes aus dem Jahr 2011 als Potenzialfläche identifiziert. Aufgrund der Eigenschaft als Konversionsfläche besteht gemäß EEG der Anspruch auf Förderung.

Verfahrensziel

„Sonderbaufläche Photovoltaik“ statt „Grünfläche“

Verfahrensstand

Die Bürgerinnen und Bürger wurden von dieser Änderung im Rahmen des parallel geführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 311.08.00 „Solarpark Hirschbach“ der Landeshauptstadt Saarbrücken durch Auslegung im Zeitraum vom 22. Mai 2023 bis 23. Juni 2023 frühzeitig unterrichtet. Die Unterrichtung wurde am 20. Mai 2023 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat am 06. Oktober 2023 den Entwurf gebilligt und die Änderung sowie die Veröffentlichung der Änderung im Internet bzw. die öffentliche Auslegung dieser Änderung (§ 3 Abs. 2 BauGB) beschlossen. Der Entwurf dieser Änderung wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 09. November 2023 bis einschließlich 09. Dezember 2023 auf der Internetseite des Regionalverbands Saarbrücken veröffentlicht und parallel dazu öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Umweltrelevante Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Die Planunterlage „Begründung mit Umweltbericht“ enthält Informationen zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden/Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Menschen sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (siehe Begründung mit Umweltbericht).

Umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu den Themen Natur- und Artenschutz, Forst (Waldumwandlung/forstrechtlicher Ausgleich), Geologie und Bodenschutz (Bergbautätigkeit, Altlasten, Abschlussbetriebsplanverfahren nach Bergrecht, Grundwasserschutz, Denkmalschutz (Bau-/Bodendenkmäler), Schutz bestehender Infrastrukturen, insbesondere Leitungen, Grundwassermessstelle, Richtfunk, Straßen und Schienen, sowie landesplanerische Ziele vor.

Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Anregungen vorgebracht.

Für den im Parallelverfahren erstellten Bebauungsplan der Landeshauptstadt Saarbrücken erstellte Gutachten

Für den im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan der Landeshauptstadt Saarbrücken sind folgende Fachgutachten erstellt worden:

Diese Fachgutachten bzw. Unterlagen stehen auch für das Flächennutzungsplanänderungsverfahren zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass diese einen Detaillierungsgrad aufweisen, der sich an der Ebene der Bebauungsplanung orientiert.