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Änderung des Flächennutzungsplans in der Landeshauptstadt Saarbrücken, Stadtteile St. Johann und Scheidt, Bereich „Nördlich Stuhlsatzenhaus“
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 06. Oktober 2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan in den unten dargestellten Bereichen zu ändern und den Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen sowie öffentlich auszulegen.

Der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht hierzu sind in der Zeit vom 09.11.2023 bis einschließlich 09.12.2023 auf der Internetseite des Regionalverbands abrufbar. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im selben Zeitraum werktags, außer samstags, während der Dienststunden im Saarbrücker Schloss, Südflügel, 1. Etage, Zimmer 176, öffentlich ausgelegt.
Sie können Anregungen zu den Änderungen des Flächennutzungsplans während der Veröffentlichungsfrist vorbringen und Ihre Stellungnahme bevorzugt elektronisch als E-Mail Nachricht an regionalentwicklung@rvsbr.de oder Ihre Stellungnahme über das nachfolgende Formular online übermitteln.
… zum Formular der Onlinebeteiligung
Bei Bedarf können Sie Ihre Anregungen auch an den Regionalverband Saarbrücken, Fachdienst Regionalentwicklung und Planung, Postfach 103055, 66030 Saarbrücken richten oder, am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll geben.
Anlass und Ziele der Planung
Am 11.02.2020 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.139.02.00 „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen. Mit Schreiben vom 09.07.2020 hat die Landeshauptstadt Saarbrücken den Antrag auf parallele Änderung des Flächennutzungsplans gestellt.
Zwischen L 252 in Richtung Dudweiler/St. Ingbert und den Bestandsgebäuden entlang der Straße „Stuhlsatzenhaus“ im Bereich östlich der Universität des Saarlandes beabsichtigt die Landesregierung die Ansiedlung von Instituten und Unternehmen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung als sinnvolle Erweiterung bzw. Ergänzung an die bestehenden universitären Infrastrukturen sowie bereits ansässigen Instituten. Auch die noch freien Flächen bzw. Bestandsgebäude im südlichen Planungsbereich sollen für die Ansiedlung der Unternehmen und Institute herangezogen werden und die Möglichkeit zur Erweiterung im Hinblick auf die ergänzenden bzw. abweichenden Nutzungsmöglichkeiten erhalten. Im östlichen Bereich sollen zum Zwecke der Entwässerung entsprechende planungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen werden. Der in Rede stehende Planungsbereich befindet sich überwiegend im Stadtteil St. Johann und umfasst zu einem untergeordneten Teil im Osten auch den Stadtteil Scheidt.
Verfahrensziel
„Sonderbaufläche für Forschung und Entwicklung“ und „Fläche für Ver- und Entsorgung, Wasser“ ergänzt um das Symbol „Ver- und Entsorgung, Elektrizität“ statt „Sonderbaufläche Universität“ und „Wald“.
Verfahrensstand
Die Bürgerinnen und Bürger wurden von dieser Änderung im Rahmen des parallel geführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 139.02.00 „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ der Landeshauptstadt Saarbrücken durch Auslegung im Zeitraum vom 8. Mai 2023 bis 9. Juni 2023 frühzeitig unterrichtet. Die Unterrichtung wurde am 6. Mai 2023 ortsüblich bekannt gemacht.
Der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat am 06. Oktober 2023 den Entwurf gebilligt und die Änderung sowie die Veröffentlichung der Änderung im Internet bzw. die öffentliche Auslegung dieser Änderung (§ 3 Abs. 2 BauGB) beschlossen. Der Entwurf dieser Änderung wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 09. November 2023 bis einschließlich 09. Dezember 2023 auf der Internetseite des Regionalverbands Saarbrücken veröffentlicht und parallel dazu öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Planunterlagen
Umweltrelevante Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Die Planunterlage „Begründung mit Umweltbericht“ enthält Informationen zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden/Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Menschen sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (siehe Begründung mit Umweltbericht).
Umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu den Themen Natur- und Artenschutz, Forst (Waldumwandlung/forstrechtlicher Ausgleich), Geologie und Bodenschutz, Wasser (Vorranggebiet Grundwasserschutz, Gewässerschutz, Retentionsvolumen, Entwässerungssystem), Grundwasserschutz, Denkmalschutz (Bau-/Bodendenkmäler), Klimaschutz, Mobilität, Schutz bestehender Infrastrukturen, insbesondere Leitungen sowie landesplanerische Ziele vor.
Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Anregungen vorgebracht.
Für den im Parallelverfahren erstellten Bebauungsplan der Landeshauptstadt Saarbrücken erstellte Gutachten
Für den im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan der Landeshauptstadt Saarbrücken sind folgende Fachgutachten erstellt worden:
- Städtebauliches Konzept
- Mobilitätskonzept
- Geotechnischer Bericht
- Hydrogeologisches Gutachten
- Vorbereitende Untersuchung zur Landschaftpflege
- Faunistische Erfassung
- Plausibilitätsprüfung Artenschutz
- Schalltechnische Untersuchung
- Konzeption Geländemodellierung, Verkehrsinfrastruktur, Entwässerung
- Verkehrsgutachten
- Zielabweichungsverfahren – Abschlussbescheid
Diese Fachgutachten bzw. Unterlagen stehen auch für das Flächennutzungsplanänderungsverfahren zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass diese einen Detaillierungsgrad aufweisen, der sich an der Ebene der Bebauungsplanung orientiert.
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