Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Heusweiler, Ortsteile Obersalbach-Kurhof, Hirtel, Bereich „Solarpark Obersalbach-Kurhof, Hirtel“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 06. September 2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan im unten dargestellten Bereich zu ändern und den Entwurf nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen sowie öffentlich auszulegen.

Der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht hierzu sind in der Zeit vom 12.09.2024 bis einschließlich 14.10.2024 auf der Internetseite des Regionalverbands abrufbar. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im selben Zeitraum werktags, außer samstags, während der Dienststunden im Saarbrücker Schloss, Südflügel, 1. Etage, Zimmer 176, öffentlich ausgelegt.

Sie können Anregungen zu den Änderungen des Flächennutzungsplans während der Veröffentlichungsfrist vorbringen und Ihre Stellungnahme bevorzugt elektronisch als oder Ihre Stellungnahme über das nachfolgende Formular online übermitteln.

… zum Formular der Onlinebeteiligung

Bei Bedarf können Sie Ihre Anregungen auch an den

Regionalverband Saarbrücken
Fachdienst Regionalentwicklung und Planung
Postfach 103055
66030 Saarbrücken

richten oder, am vorgenannten Auslegungsort zu Protokoll geben.

Anlass und Ziele der Planung

Der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler hat am 20. Juli 2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Obersalbach-Kurhof – Hirtel“ beschlossen und mit Schreiben vom 03. Juli 2023 die Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortsteilen Obersalbach-Kurhof und Hirtel für den Bereich „Solarpark Obersalbach-Kurhof, Hirtel“ beantragt.

Mit der parallelen Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung eines Solarparks mit senkrechten Modulreihen geschaffen werden.

Mit dem Stadtratsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens geht die Beauftragung des Kooperationsrates zur Änderung des Flächennutzungsplanes von der aktuellen Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ zu „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ einher. Es handelt sich dabei insgesamt um ein ca. 10,8 ha großes Areal.

Die Flächen der geplanten FNP-Änderung werden vollständig landwirtschaftlich – mehrheitlich als Wiese – genutzt und befinden sich nördlich der Bundesautobahn BAB 8 bzw. westlich des Ortsteils Hirtel. Die Straße „Am Schwimmbad“, die auch die Autobahn quert, durchschneidet das Gebiet von Norden nach Süden. Diese Straße stellt auch die Ortsteilgrenze zwischen Hirtel und Obersalbach-Kurhof dar.

Die Vorhabenflächen befinden sich im Privateigentum des bewirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebes sowie im Eigentum der Gemeinde Heusweiler.

Verfahrensziel

„Sonderbaufläche Photovoltaik“ statt „Fläche für die Landwirtschaft“

Verfahrensstand

Die Bürgerinnen und Bürger wurden von dieser Änderung im Rahmen des parallel geführten vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens „Solarpark Agri-Solarpark Obersalbach-Kurhof – Hirtel“ der Gemeinde Heusweiler durch Auslegung im Zeitraum vom 10. August 2023 bis einschließlich 11. September 2023 frühzeitig unterrichtet. Die Unterrichtung wurde am 02. August 2023 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat am 06. September 2024 den Entwurf gebilligt und die Änderung sowie die Veröffentlichung der Änderung im Internet bzw. die öffentliche Auslegung dieser Änderung (§ 3 Abs. 2 BauGB) beschlossen. Der Entwurf dieser Änderung wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 12. September 2024 bis einschließlich 14. Oktober 2024 auf der Internetseite des Regionalverbands Saarbrücken veröffentlicht und parallel dazu öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Umweltrelevante Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Die Planunterlage „Begründung mit Umweltbericht“ enthält Informationen zu den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden/Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Menschen sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (siehe Begründung mit Umweltbericht).

Umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu den Themen Natur- und Artenschutz, Forst, Geologie und Bodenschutz (Bergbautätigkeit), Denkmalschutz (Bau-/Bodendenkmäler), Schutz bestehender Infrastrukturen, insbesondere Leitungen und Straßen, Marktstammdatenregister sowie landesplanerische Ziele (Vorranggebiet für Landwirtschaft) vor. 

Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Anregungen vorgebracht.

Für den im Parallelverfahren erstellten Bebauungsplan der Landeshauptstadt Saarbrücken erstellte Gutachten

Für den im Parallelverfahren aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Gemeinde Heusweiler sind folgende Fachgutachten erstellt worden:

Diese Fachgutachten bzw. Unterlagen stehen auch für das Flächennutzungsplanänderungsverfahren zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass diese einen Detaillierungsgrad aufweisen, der sich an der Ebene der Bebauungsplanung orientiert.