Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Heusweiler, Ortsteil Heusweiler, Bereich „2. Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan in den unten dargestellten Bereichen zu ändern.

Anlass und Ziele der Planung

Der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler hat am 29. Oktober 2020 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Betriebsgelände, Fa. Jeras“ beschlossen. Die Gemeinde Heusweiler hat mit Schreiben vom 01. Juli 2020 eine Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Heusweiler für den Bereich „2. Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“ beantragt.

Mit der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des bestehenden Betriebsgeländes der Fa. Jeras GmbH geschaffen werden. Die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans umfasst somit jene Teilbereiche des oben genannten Bebauungsplanes, die nicht gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans entwickelt sind und die eine Darstellungsänderung von „Fläche für die Landwirtschaft“, „Grünfläche“ oder „Fläche für Maßnahmen zur Biotopentwicklung“ zu „Gewerbliche Baufläche“ erfordern. Es handelt sich dabei um ein ca. 2,4 ha großes Areal.

Verfahrensziel

„Gewerbliche Baufläche“ statt „Fläche für die Landwirtschaft“, „Gewerbliche Baufläche“ statt „Grünfläche“ und „Fläche für Maßnahmen zur Biotopentwicklung“

Verfahrensstand

Die Bürgerinnen und Bürger wurden von dieser Änderung im Rahmen des parallel geführten Bebauungsplanverfahrens „Erweiterung Betriebsgelände Fa. Jeras“ der Gemeinde Heusweiler durch Auslegung im Zeitraum vom 30. November 2020 bis 08. Januar 2021 frühzeitig unterrichtet. Der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken hat am 18. Juni 2021 den Entwurf gebilligt sowie die Änderung und die öffentliche Auslegung der Änderung beschlossen. Der Entwurf dieser Änderung wurde mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 11.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023 öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB).