Digitaler Bauantrag

Die digitale Antragstellung, Bearbeitung und Bescheidung elektronisch eingereichter Bauanträge wird nach den im März 2022 erfolgten notwendigen Änderungen der Rechtsgrundlagen nach und nach eingeführt.

Ab sofort kann auch das normale Verfahren nach § 65 LBO digital beantragt werden. Bereits seit April 2022 können Sie beim Regionalverband Saarbrücken das Vereinfachte Verfahren nach § 64 Landesbauordnung (LBO) und Vorbescheide nach § 76 LBO digital beantragen.

Hinweis

Die Untere Bauaufsicht des Regionalverbandes Saarbrücken ist nicht für das Gebiet der Landeshauptstadt Saarbrücken zuständig. Zu Bauanträgen auf diesem Gebiet wenden Sie sich bitte an die Untere Bauaufsicht der Stadt Saarbrücken.

Datenschutzhinweis

Wenn Sie diesen Weg der Kommunikation mit dem Regionalverband nutzen, werden personenbezogene Daten zu Ihrer Person abgespeichert. Die individuellen Datenschutzinformationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung für den digitalen Bauantrag.

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