
- » Seite vorlesen
- » Seite drucken
Gesundheitsvorschriften für das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln - Belehrung im Lebensmittelbereich
Gesundheitsamt an neuem Standort
Das Gesundheitsamt des Regionalverbands hat Anfang Juni seinen neuen Standort auf den Saarterrassen in Saarbrücken-Burbach bezogen.
Die Dienste des Gesundheitsamtes finden Sie nun in der Konrad-Zuse-Straße 9b, 66115 Saarbrücken.
Die Telefonnummern haben sich dadurch nicht geändert.
Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind, müssen vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit an einer Belehrung durch das Gesundheitsamt teilnehmen. Ziel dieser Vorschriften ist es, eine Übertragung von Krankheitserregern durch Lebensmittel zu verhindern. Über die Teilnahme an dieser Erstbelehrung wird vom Gesundheitsamt eine Bescheinigung ausgestellt. Ohne diese ist eine erstmalige Aufnahme der Tätigkeit im Lebensmittelbetrieb nicht erlaubt. Dies gilt für alle, die beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen mit bestimmten, im Gesetz näher bezeichneten Lebensmitteln in Berührung kommen. Außerdem für alle Personen die in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung beschäftigt sind.
Die Belehrung durch das Gesundheitsamt umfasst im Wesentlichen die Art und die Anwendung der dort genannten Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote. Weiterhin wird darüber informiert, wie Betroffene sich verhalten müssen, wenn für sie der Fall eines Tätigkeitsverbotes eintritt.
Termine für die Hygienebelehrung
Bitte melden Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 0681 506-5337 für die Teilnahme an einer Hygienebelehrung an. Dabei wird Ihnen ihr Präsenztermin mitgeteilt.
Da organisatorische Maßnahmen (Gebührenzahlung, Identitätsprüfung) Zeit benötigen, ist es erforderlich, dass sich die Teilnehmenden eine halbe Stunde vor dem eigentlichen Belehrungstermin am Informationsschalter im Eingangsbereich des Gesundheitsamts (Konrad-Zuse-Straße 9b) anmelden.
Die Anmeldung vor Ort ist ab 9 Uhr möglich.
Zum Belehrungstermin sind mitzubringen:
- Personalausweis
- derzeit 38 € Gebühr (bezahlbar in bar oder per EC-Karte)
- ggf. das alte Gesundheitszeugnis
Neu: Online-Hygienebelehrung
Beim Gesundheitsamt des Regionalverbands Saarbrücken besteht ab sofort die Möglichkeit, die Belehrung im Lebensmittelbereich gemäß Infektionsschutzgesetz auch online durchzuführen. Dabei werden in kurzen anschaulichen Videos die hygienischen Maßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln erklärt. Im Anschluss müssen alle Fragen zur jeweiligen Thematik richtig beantwortet werden. Als Zahlungsmethode kann Kreditkartenzahlung oder PayPal genutzt werden.
