Jedes Staatswesen braucht ordnungspolitische Regeln, die Rechte und
Pflichten des Einzelnen festschreiben und klarstellen.
Polizei- und Ordnungsbehörden sind dazu eingerichtet worden, um ihren Teil zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beizutragen.
Die Kreispolizeibehörde arbeitet auf der Grundlage zahlreicher bundes- und landesrechtlicher Regelungen und ist Ansprechpartner für den Bürger in vielen Fragen, unter anderem für Versammlungen und Demonstrationen, Spielhallenerlaubnisse, Maklererlaubnisse, Festsetzung von Jahr- und Spezialmärkten, Schornsteinfegerwesen.
Die einzelnen Aufgaben finden Sie im Menü auf der linken Seite unter
„Kreispolizeibehörde“.