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Kreispolizeibehörde
Jedes Staatswesen braucht ordnungspolitische Regeln, die Rechte und
Pflichten des Einzelnen festschreiben und klarstellen.
Polizei- und Ordnungsbehörden sind dazu eingerichtet worden, um ihren Teil zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beizutragen.

Die Kreispolizeibehörde arbeitet auf der Grundlage zahlreicher bundes- und landesrechtlicher Regelungen und ist Ansprechpartner für den Bürger in vielen Fragen, unter anderem für Versammlungen und Demonstrationen, Spielhallenerlaubnisse, Maklererlaubnisse, Festsetzung von Jahr- und Spezialmärkten, Schornsteinfegerwesen.
Die einzelnen Aufgaben finden Sie im Menü auf der linken Seite unter
„Kreispolizeibehörde“.

Öffnungszeiten:
Montag:
08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.00 Uhr

Dienstag:
08.30 Uhr – 12.00 Uhr; nachmittags geschlossen

Mittwoch:
08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 15.00 Uhr

Donnerstag:
Vormittags geschlossen; 13.30 Uhr – 17.30 Uhr

Freitag:
08.30 Uhr – 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen




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Tel. 06 81 / 506 – 80 04

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