Startseite
Verwaltung & Organe Arbeit & Soziales Schulen & Bildung Jugend & Familie Umwelt & Natur Tourismus & Wirtschaft
Kultur & Mehr Bauen & Planen Europa & Region Gesundheit Rechts- & Ordnungsamt Presse & Service
Startseite
Soziales
Leistungen
Arbeit
Arbeit & Soziales Leistungen
Sozialhilfe / Hilfe zum Lebensunterhalt
Was ist Sozialhilfe / Hilfe zum Lebensunterhalt?

Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel III SGB XII ist eine bedarfsorientierte soziale Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes.


Wer kann Leistungen beantragen ?


Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt können u.a. Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland beantragen, die:

• eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen
• kein Anspruch auf ALG II haben, da sie länger als 6 Monate in einer stationären Einrichtung sind
• Ausländer, nach 48-monatigem Bezug von Leistungen nach § 3 AsylbLG
• Kinder unter 15 Jahren, die aus sozialen Gründen nicht bei den Eltern, sondern bei Verwandten wohnen


Leistungen der Sozialhilfe

• Regelsatz
• Angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung
• Mehrbedarf
• Einmalige Leistungen
• Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Antrag auf Sozialhilfe

Eigenes Einkommen und Vermögen sowie das des Ehegatten, wenn sie zusammen leben, wird bei der Anspruchsprüfung berücksichtigt und gegebenenfalls angerechnet. Gleiches gilt auch für Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft.

AnsprechpartnerInnen

Die Beratungs- und Informationsstelle des Sozialen Dienstleistungszentrums am Schloss ist geöffnet von:

Mo-Mi von 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Do von 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr
Fr von 8:30 – 12:00 Uhr

Telefon: 0681-506 4948 und 0681–506 4949, Fax: 0681 – 506 5098



Druckversion anzeigen




2010 MINDWERK AG