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Was ist Sozialhilfe / Hilfe zum Lebensunterhalt?
Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel III SGB XII ist eine bedarfsorientierte soziale Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes.
Wer kann Leistungen beantragen ?
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt können u.a. Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland beantragen, die:
eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen
kein Anspruch auf ALG II haben, da sie länger als 6 Monate in einer stationären Einrichtung sind
Ausländer, nach 48-monatigem Bezug von Leistungen nach § 3 AsylbLG
Kinder unter 15 Jahren, die aus sozialen Gründen nicht bei den Eltern, sondern bei Verwandten wohnen
Leistungen der Sozialhilfe
Regelsatz
Angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung
Mehrbedarf
Einmalige Leistungen
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Antrag auf Sozialhilfe
Eigenes Einkommen und Vermögen sowie das des Ehegatten, wenn sie zusammen leben, wird bei der Anspruchsprüfung berücksichtigt und gegebenenfalls angerechnet. Gleiches gilt auch für Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft.
AnsprechpartnerInnen
Die Beratungs- und Informationsstelle des Sozialen Dienstleistungszentrums am Schloss ist geöffnet von:
Mo-Mi von 8:30 12:00 Uhr und 13:30 15:00 Uhr
Do von 8:30 12:00 Uhr und 13:30 17:30 Uhr
Fr von 8:30 12:00 Uhr
Telefon: 0681-506 4948 und 0681506 4949, Fax: 0681 506 5098
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