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Die Leistungen zur Unterhaltssicherung sollen es den Wehrpflichtigen, Zivildienstleistenden und Wehrübenden sowie deren Familien ermöglichen, auch während der Zeit, in der der Wehrdienst oder der Zivildienst geleistet wird, eine angemessene soziale Lebenshaltung aufrecht zu erhalten (Unterhaltssicherungsgesetz (USG)).
Wer kann sich an uns wenden?
Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Wehrübende und Dienstleistende im Bundesgrenzschutz
Aufgaben und Leistungen
Die dienstleistenden Personen sollen sich um die Sicherung des Lebensbedarfs ihrer Familie möglichst keine Sorgen machen müssen. Aus diesem Grund können zur Unterhaltssicherung folgende Leistungen gewährt werden:
- Allgemeine Leistungen
- Überbrückungsgeld
- Besondere Zuwendungen
- Beihilfe bei der Geburt eines Kindes
- Einzelleistungen
- Sonderleistungen
- Mietbeihilfe
- Wirtschaftsbeihilfe
- Leistungen für grundwehrdienstleistende Sanitätsoffiziere
- Leistungen für Verdienstausfall für Wehrübungen (Nicht-Selbständige/Selbständige)
Wie kann man die Hilfe in Anspruch nehmen?
Die Leistungen können auf Antrag mittels amtlicher Antragsvordrucke gewährt werden. Folgende Anträge stehen Ihnen zur Verfügung:
- Antrag auf Leistungen für Wehrübende
- Antrag auf Sonderleistungen nach § 7 USG
- Antrag auf Mietbeihilfe nach § 7a / Wirtschaftsbeihilfe nach § 7b & Anlage
(Bescheinigung des Vermieters)
Die Anträge sind im Original bei der Unterhaltssicherungsbehörde einzureichen.
Anträge auf allgemeine Leistungen nach § 5 USG, Anträge auf Einzelleistungen nach § 6 USG und Anträge auf Leistungen für grundwehrdienstleistende Sanitätsoffiziere nach § 12 a USG können nach Rücksprache mit der zuständigen MitarbeiterIn zugeschickt werden.
Für ein Erstgespräch oder wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden MitarbeiterInnen.
AnsprechpartnerInnen
Die Beratungs- und Informationsstelle des Sozialen Dienstleistungszentrums am Schloss ist geöffnet von:
Mo-Mi von 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Do von 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr
Fr von 8:30 – 12:00 Uhr
Telefon: 0681-506 4948 und 0681–506 4949, Fax: 0681 – 506 5098
Oder Tel: 0681-506 5024
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