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Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Diesen Zuschuss gibt es als:
Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Wer kann sich an uns wenden?
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
Der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
Der Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitgliedern
Der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Unerheblich für die Leistungen des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Alt- oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist. Voraussetzung für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der Wohnungsinhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt.
Wie lange wird Wohngeld bezahlt ?
Erfüllen Sie die Bedingungen, wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
Wie kann man die Hilfe in Anspruch nehmen?
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie hier beim Fachdienst Soziales und bei den Städten und Gemeinden.
AnsprechpartnerInnen
Die Beratungs- und Informationsstelle des Sozialen Dienstleistungszentrums am Schloss ist geöffnet von:
Mo-Mi von 8:30 12:00 Uhr und 13:30 15:00 Uhr
Do von 8:30 12:00 Uhr und 13:30 17:30 Uhr
Fr von 8:30 12:00 Uhr
Telefon: 0681-506 4948 und 0681506 4949, Fax: 0681 506 5098
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