 |
Bestattungskosten (Übernahme)
Es besteht die Möglichkeit der Übernahme erforderlicher und angemessener Bestattungskosten (gemäß § 74 SGB XII), sofern dem/der zur Bestattung Verpflichteten die Kosten nicht zugemutet werden können.
Wo und wie kann der Antrag im Regionalverband Saarbrücken gestellt werden ?
Der Antrag zur Übernahme von Bestattungskosten ist bei dem Träger der Sozialhilfe zu stellen, der bis zum Tod an die verstorbene Person Sozialhilfe geleistet hat, in allen anderen Fällen der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich der Sterbeort liegt.
Antrag auf Gewährung von Bestattungskosten
AnsprechpartnerInnen
Die Beratungs- und Informationsstelle des Sozialen Dienstleistungszentrums am Schloss ist geöffnet von:
Mo-Mi von 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Do von 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr
Fr von 8:30 – 12:00 Uhr
Telefon: 0681-506 4948 und 0681–506 4949, Fax: 0681 – 506 5098
Oder
Telefon: 0681 – 506 5036 oder 0681 – 506 5037
 |
 |