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Jugendhilfeplanung |
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Die Jugendhilfeplanung / Steuerung der freien Jugendhilfe hat den gesetzlichen Auftrag, die strukturellen, organisatorischen und fachlichen Bedingungen der örtlichen Jugendhilfe zu erheben. Sie prüft, inwieweit die regional notwendigen, fachlichen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt werden. Die Jugendhilfeplanung ist als Instrument der Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch VIII rechtlich verankert (§ 80 SGB VIII).
Kontakt
Regionalverband Saarbrücken,
Jugendamt, Jugendhilfeplanung
Heuduckstraße 1, 66117 Saarbrücken
Leiterin: Petra Spoo-Ludwig
Service-Telefon: 06 81 / 506 – 51 61
Fax: 06 81 / 506 – 51 90
E-Mail: 
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Die Jugendhilfeplanung / Steuerung der freien Jugendhilfe bearbeitet folgende Schwerpunkte:
- Steuerung der ambulanten, teilstationären und stationären Jugendhilfe
- Qualitätsentwicklung von Jugendhilfeeinrichtungen
- Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit den einzelnen freien Trägern der Jugendhilfe
- Vorschul-, Krippen- und Hortentwicklungsplanung
- Personal- und Investitionskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen
Projektförderung - Projektentwicklung und Projektbegleitung
- Planung und Entwicklung von präventiven und sozialraumorientierten Hilfen
- Koordination der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schulen
- Interne Organisation
Die Jugendhilfeplanung entwickelt gemeinsam mit den Fachabteilungen des Jugendamtes und den freien Trägern der Jugendhilfe Konzepte und Projekte, die den politischen Gremien des Regionalverbandes zur Entscheidung vorgelegt werden.
Partner sind dabei insbesondere:
- Die Träger der freien Jugendhilfe
- Einrichtungen der Prävention
- Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit
- Schulen
- Kindergärten
- Stationäre Einrichtungen
- Gemeinwesenprojekte
- Schulsozialarbeiter und Schoolworker an Schulen und Schulverweigerungsprojekten
- Das Landesjugendamt und das Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport
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Sonntags ans Schloss 2013 |
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