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Nutzungsordnung
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Wer ist ausleihberechtigt ?
Das Informations- und Medienzentrum des Regionalverbandes Saarbrücken leiht Medienträger und zugehörige Geräte an Schulen, gemeinnützige Organisationen, Verbände und Vereine und alle anerkannten Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, der Kulturpflege sowie Betriebe mit Aus- und Fortbildung sowie Umschulungseinrichtungen im Regionalverband Saarbrücken kostenlos aus. Geräte können nur nach vorheriger schriftlicher Bestellung ausgeliehen werden.

Ausleihdauer
Die Ausleihdauer beträgt 1 Woche. Eine Verlängerung ist nur nach Absprache möglich.

Kundennummer
Zur Erteilung einer Kundennummer benötigen wir folgende Daten von Ihnen:
Name, Vorname
Schule
Adresse der Schule
Telefon- und Faxnummer der Schule
Senden Sie uns bitte die benötigten Informationen per EMail an E-Mail versenden..

Haftung
Der Entleiher haftet für alle Schäden und Verluste, die sich durch unsachgemäße Behandlung und Aufbewahrung ergeben. Ein Weiterverleih an Dritte oder eine sonstige Verwendung ist nicht gestattet.



Nutzungsordnung Online Medien

Neue Formen der Medienbereitstellung im Zeitalter von Internet und digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien

Allgemeines
Das Informations- und Medienzentrum stellt den Schulen im Bereich Regionalverband Saarbrücken zum Download via Datennetz Online Medien zur Verfügung.

Berechtigung
Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den durch das Informations- und Medienzentrum bereit gestellten Medien. Das Recht, dieses Nutzungsrecht auf Dritte zu übertragen, wird dem Nutzer nicht übertragen. Die Berechtigung zum Download beantragt der Lehrer, bzw. die Lehrerin schriftlich (per Post oder Fax) beim Informations- und Medienzentrum. Daten für den passwortgeschützten Download – wie Login-Name und Passwort – dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden!

Nutzung
Die bereitgestellten Medien dürfen nur im Rahmen schulischer Aktivitäten genutzt werden. Im Rahmen dieser Nutzung ist das Kopieren der Medien auf optische und magnetische Trägermedien erlaubt, soweit dies im Rahmen einer schulischen Nutzung erforderlich ist. Die Medien dürfen auf allen in der Schule befindlichen Rechnern genutzt werden. Darüber hinaus ist sowohl für Lehrerinnen und Lehrer als auch in Ausnahmefällen für Schülerinnen und Schüler des Vertragspartners die Nutzung der Medien auf dem heimischen PC erlaubt, soweit die Nutzung im schulischen Kontext stattfindet (z.B. Unterrichtsvorbereitung, Hausaufgaben, Referatsvorbereitung). Die Bearbeitung der Medien selbst sowie ihre Verarbeitung, insbesondere die Mischung mit anderen Materialien, sind nur zu Übungszwecken zulässig, solange gewährleistet ist, dass das neu hergestellte Werk nur im Klassen- oder Arbeitsgemeinschaftsverbund präsentiert und im übrigen nicht veröffentlicht wird.
Dateien, die im Rahmen der o. g. Regelung bei Schülerinnen und Schülern zu Hause auf dem PC gespeichert werden, sind nach der Nutzung spätestens mit Ablauf des Schuljahres zu löschen. Für auf Trägermedien und Rechnersystemen in der Schule oder bei der Lehrkraft zu Hause gespeicherte Dateien gilt das Ablaufdatum der Nutzungslizenz des jeweiligen Mediums.

Dauer der Nutzungsrechte
Die Schule ist berechtigt, die bereit gestellten Medien während der Laufzeit der Nutzungslizenzen der Medien zu nutzen. Die für die jeweiligen Medien individuell gültigen Nutzungslizenzen und Fristen gehen aus dem vom Informations- und Medienzentrum der Schule über Internet zugänglich gemachten Datenbank hervor. Nach Ablauf der Lizenzzeit ist die Schule verpflichtet, die auf dem Server der Schule gespeicherten Medien zu löschen.

Urheberrecht
Urheberrechte dürfen nicht verletzt werden (z.B. durch Nutzung der Medien außerhalb des schulischen Kontexts oder nach Ablauf der Lizenzzeit). Eventuell für Vorführungen fällig werdende GEMA-Tantiemen sind nicht abgegolten. Sie sind ggf. durch den Veranstalter mit der GEMA abzurechnen.

Nichtbeachtung
Eine Nichtbeachtung der Nutzungsordnung kann strafrechtlich Konsequenzen nach sich ziehen. Zudem kann bei Verstoß dem Lehrer/der Lehrerin die Berechtigung zum Download entzogen werden. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Saarbrücken


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