Aufgaben des Gutachterausschusses
Der Gutachterausschuss ist als Einrichtung des Saarlandes ein selbständiges, unabhängiges, an keinerlei Weisungen gebundenes, markt-kundiges und sachverständiges Kollegialgremium. Er erstattet unter anderem objektive, durch subjektive Interessen nicht beeinflusste Wertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungs-Eigentum und Rechte an Grundstücken.
Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
Ermittlung der Bodenrichtwerte
Ableitung der zur Wertermittlung erforderlichen Daten
Erstattung von Verkehrswertgutachten für bebaute, unbebaute und landwirtschaftliche Grundstücke sowie Rechten an Grundstücken
Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für einen Rechtsverlust und für andere Vermögensnachteile
Ermittlung von Verkehrswerten und Grundlagen für die Festsetzung von Ausgleichsbeträgen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
Erteilung von Richtwertauskünften
Der Gutachterausschuß erstattet die Gutachten auf Antrag von
Eigentümern bzw. ihnen gleichstehenden Berechtigten,
Rechtsinhabern am Grundstück,
Pflichtteilsberechtigten,
Gerichten und Justizbehörden
für den Vollzug des BauGB zuständigen Behörden und
für die Wertfeststellungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Behörden.
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Werte für Grundstücke, für die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss alle zwei Jahre neu festgesetzt und in Bodenrichtwertkarten eingetragen.Die Bodenrichtwertkarten liegen zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Saarbrücker Schloß, Südflügel, Zimmer 178) aus und können käuflich erworben werden.
Kosten
Kosten auf Anfrage bei Herrn Krumeich, Leiter der Geschäftsstelle
Tel: 0681/506-6164
Fax: 0681/506-6192
E-Mail:
Gutachten
Anfertigung von Verkehrswertgutachten für bebaute, unbebaute und landwirtschaftliche Grundstücke sowie Rechte an Grundstücken durch den Gutachterausschuss. Die Gebühr für Gutachten richtet sich nach der jeweiligen gültigen Gebührenordnung. Da derzeit eine neue Gebührenordnung in Arbeit ist und demnächst in Kraft tritt, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir in der Übergangszeit nur mündlich eine Aussage über die voraussichtliche Gebührenhöhe machen können. Sobald die neue Gebührenordnung in Kraft ist, werden wir umgehend auf unserer Internet-Seite diese veröffentlichen.
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