Der Regionalverband Saarbrücken ist auch Planungsverband. So obliegt ihm etwa die Flächennutzungs- und Landschaftsplanung, die eine geordnete städtebauliche und nutzungsrechtliche Entwicklung des Großraums Saarbrücken vorbereitet.
Über die Planaussagen entscheidet der Kooperationsrat. Mitglieder in diesem Gremium sind alle zehn Städte und Gemeinden des Regionalverbandes. Vertreten werden sie durch ihre Bürgermeister oder Oberbürgermeister, die allerdings an die Weisungen der Stadt- bzw. Gemeinderäte gebunden sind.
Als Untere Bauaufsichtsbehörde genehmigt der Regionalverband jedes Jahr zahlreiche private, geschäftliche oder industrielle Bauvorhaben in acht seiner zehn Städte und Gemeinden. Saarbrücken und Völklingen haben eigene Genehmigungsbehörden.
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Alle Vordrucke für Verfahren nach der Landesbauordnung finden Sie in der Site www.saarland.de unter "Bauen und Wohnen".