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ARGE Saarbrücken

Seit dem 01.01.2005 gibt es die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das neue Arbeitslosengeld II. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Zweite Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II). Nach diesem Gesetz ist die bisherige Arbeitslosenhilfe und dieSozialhilfe für erwerbsfähige Bezieher zu einer einheitlichen Leistung zusammengeführt worden. Die Beratung, Vermittlung und Förderung der Arbeitslosengeld-II Empfänger übernehmen nach dem Willen des Gesetzgebers entweder optierende Gebietskörperschaften oder „Arbeitsgemeinschaften“ (ARGEn), die gemeinsam von den Agenturen für Arbeit und den kreisfreien Städten und Kreisen (kommunale Träger) getragen werden.

Die kommunalen Träger – so auch der Regionalverband Saarbrücken – sind nach dem SBG II zuständig für:
- die Leistungen für Unterkunft und Heizung,
- die Übernahme von besonderem, einmaligem Bedarf,
- die Kinderbetreuungsleistungen,
- die Schuldner- und Suchtberatung und
- die psychosoziale Betreuung.

Sie können alle oder einzelne, ihnen nach dem SGB II obliegenden Aufgaben, der
ARGE zur Durchführung übertragen. Nach dem Beschluss des Regionalverbandstages. Ende 2004 hat der Regionalverband Saarbrücken mit seinem Fachdienst 59 der ARGE die
- Leistungen für Unterkunft und Heizung und die
- Übernahme von besonderem, einmaligem Bedarf
zur Durchführung übertragen.

Die Agentur für Arbeit ist zuständig für alle übrigen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die sich aus dem SGB II ergeben. Sie hat alle diese Leistungen zur Durchführung der ARGE Saarbrücken übertragen.
Dies sind insbesondere

- Dienstleistungen: Alle auf den Arbeitsmarkt bezogenen Leistungen mit dem
Ziel der Eingliederung in Arbeit. Dazu gehören z.B. das Informieren, Beraten,
Vermitteln, Fördern von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung und zur beruflichen Weiterbildung und das Anbieten von Arbeitsgelegenheiten.

-Geldleistungen: Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes aller in
einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen: Arbeitslosengeld II für Er werbsfähige oder Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Personen sowie zusätzliche Leistungen bei bestimmtem Mehrbedarf

Die ARGE Saarbrücken – eine Institution, die aufgrund eines öffentlich-rechtlichen
Vertrages gemäß § 44b des SGB II zwischen dem Regionalverband Saarbrücken und
der Agentur für Arbeit Saarbrücken gegründet worden ist - betreut seit dem 10. Ja-
nuar 2005 bisherige Empfänger von Arbeitslosenhilfe und erwerbsfähige Sozialhilfe-
Bezieher in dem o.g. Umfang. Geschäftsführer sind Werner Jenal, Mitarbeiter des
Regionalverbandes Saarbrücken und Wilfried Hose, Mitarbeiter der Agentur für Arbeit
Saarbrücken. Ein Lenkungsgremium bestimmt die strategischen Leitlinien und über-
wacht die Geschäftsführung. Es besteht aus dem Beauftragten dür das Amt des Regionalverbandsdirektors, aus dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Saarbrücken und zehn weiteren Mitgliedern, die je zur Hälfte vom Regionalverbandstag und von der Agentur entsandt werden. Als beratendes und unterstützendes Gremium wurde darüberhinaus Anfang Januar 2005 ein Beirat der ARGE ins Leben gerufen. Ihm gehören die10 (Ober-)Bürgermeister, Vertreter der 3 Kammern (IHK, HWK, Arbeitskammer), desDGB Saar und der Liga der Freien Wohl-fahrtspflege Saar an.

Die ARGE Saarbrücken ist mit dem Anspruch angetreten, mit der Zahlung des Ar-
beitslosengeldes II, des Sozialgeldes und der Kosten für Unterkunft den Lebensun-
terhalt von damals mehr als 38.000 Menschen (in rd. 18.000 Bedarfsgemeinschaf-
ten) sicherzustellen und möglichst viele von ihnen in Beschäftigung zu bringen. Zwi-
schenzeitlich betreut die ARGE rund 40.000 Menschen in 21.000 Bedarfsgemein-
schaften, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Unterkunftskosten beziehen. Ge-
messen an den meisten anderen Arbeitsgemeinschaften ist es der ARGE Saarbrü-
cken durchaus sehr gut gelungen, arbeitsmarktpolitische Aktivitäten zu entfalten und
die hierfür zur Verfügung gestellten Finanzmittel auch tatsächlich zu nutzen. Die Art
und Weise, wie Regionalverband und Agentur für Arbeit von Beginn an in der gemein-
samen Arbeitsgemeinschaft kooperierten und der Wille aller Beteiligten, auftretende
Probleme möglichst rasch zu lösen, schufen die Voraussetzungen dafür, dass die
ARGE Saarbrücken auch im bundesweiten Vergleich gut da steht.

Die ARGE Saarbrücken ist für Hilfebedürftige aus dem gesamten Regionalverband
Saarbrücken zuständig. Gestartet ist sie mit Einrichtungen an den Standorten Saar-
brücken, Heusweiler, Sulzbach und Völklingen. Im Laufe des Jahres 2005 kamen in
Saarbrücken weitere Dependancen in den Stadtteilen Dudweiler, Brebach und Bur-
bach hinzu, um die Betreuung der Hilfebedürftigen möglichst bürgernah erledigen zu
können.

Das Dienstleistungsangebot der Arbeitsgemeinschaft umfasst neben An-
trags- und Geldangelegenheiten insbesondere Arbeitsvermittlung und Eingliede-
rungshilfen. In der ARGE Saarbrücken sind derzeit rund 480 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Regionalverband und Agentur für Arbeit beschäftigt.


Am 20.12.2007 hat das BVerfG entschieden, dass die derzeitigen Regelungen zur Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen im SGB II als unzulässige Mischverwaltung gegen das Demokratieprinzip des Grundgesetzes verstoßen und daher bis längstens zum 31.12.2010 gelten.
Bisher konnte auf politischer Ebene keine Einigung erzielt werden, wie es nach 2010 weiter gehen wird.


Hier geht es zu den Seiten der Arbeitsagentur


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