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Willkommen beim Rechts- und Ordnungsamt des Regionalverbandes Saarbrücken.

Das Ordnungsamt erfüllt vielfältige Aufgaben unmittelbar für die Bürgerinnen und Bürger. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um verwaltungspolizeiliche Aufgaben. Die einzelnen Aufgaben finden Sie im Menü links.

Auch der selbstständige Rechtsausschuss ist als Widerspruchsbehörde für die Bürgerinnen und Bürger des Regionalverbandes da.

Demgegenüber hat das Rechtsamt überwiegend verwaltungsinterne Rechtsberatungsfunktion.

Zum Rechts- und Ordnungsamt gehört auch die Untere Bauaufsichtsbehörde.





Infos zum Schwerbehinderten-Parkausweis

Die alten, noch nicht EU-weit gültigen Parkausweise, die vor 2001 ausgegeben wurden, verlieren zum 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit.

Im Jahr 2001 wurde der Parkausweis für behinderte Menschen nach europäischem Muster eingeführt. Ab dem 1. Januar 2011 gelten nur noch die neuen Parkausweise mit Passfoto. Sie sind EU-weit gültig.
Im Unterschied zu den alten Parkausweisen werden im neuen EU-Parkausweis auch die persönlichen Informationen (Name, Passfoto) ausschließlich auf der Rückseite eingetragen. So wird vermieden, dass persönliche Daten für jedermann von außen einsehbar sind, wenn der Ausweis im Fahrzeug liegt.

Wo kann man den neuen Ausweis beantragen?
Der Ausweis wird wie bisher bei der Straßenverkehrsbehörde beim Regionalverband Saarbrücken, Schlossplatz 1-15, Südflügel 2.Etage, beantragt. Der alte Ausweis wird dann eingezogen. Für den EU-weit gültigen Parkausweis wird ein Passfoto benötigt.
Wenn Sie bereits den ab 2001 ausgegebenen EU-Parkausweis mit Passfoto besitzen, müssen Sie keinen neuen Ausweis beantragen.

Wichtiger Hinweis:
Nur mit dem offiziellen, von der Straßenverkehrsbehörde ausgestellten Behinderten-Parkausweis darf auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen geparkt werden. Ein Aufkleber am Auto oder ähnliches berechtigt nicht zur Nutzung dieser Parkplätze! Dies gilt im Übrigen auch für die vom Versorgungsamt ausgestellten Behindertenausweise! Der Parkausweis ist nicht übertragbar und darf nicht an andere weitergegeben werden, etwa an Familienmitglieder, die das Auto ebenfalls nutzen.

Weitere Informationen unter der Kategorie Straßenverkehrsbehörde


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Ihr Ansprechpartner bei Existenzgründungen, für Gewerbeimmobilien und in sonstigen Unternehmens- anliegen:
Manfred Schneider
Tel. 06 81 / 506 – 80 04

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