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Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe, Jugendverbänden und Initiativen werden Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit gem. den Richtlinien des Regionalverbandes Saarbrücken gewährt, soweit diese im örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Regionalverbandes Saarbrücken tätig sind.
Gefördert werden:
Bildungsmaßnahmen Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen und nebenamtlichen MitarbeiterInnen Freizeitmaßnahmen Einzelveranstaltungen Materialbeschaffung für die Kinder- und Jugendarbeit Geschlechtsspezifische Kinder- und Jugendarbeit Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Bau-, Einrichtung-, Renovierung- und Unterhaltungskosten von Kinder- und Jugendfreizeitstätten freier Träger Übernahme von Teilnahmebeiträgen für Ferienmaßnahmen
Über Fördervoraussetzungen und das jeweilige Antrags- und Nachweisverfrahren informiert die Broschüre "Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit", die sie weiter unten auf dieser Seite einsehen können. Dort stehen auch die benötigten Formulare zum Ausdruck bereit.
Sie können die Broschüre auch telefonisch unter 0681/506-5152 anfordern.
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