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Jugend & Familie |
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Die Aufgaben des Jugendamtes sind im Wesentlichen im Kinder- und Jugendhilferecht aufgeführt und geregelt. Sie werden im Regionalverband Saarbrücken nicht nur von der Verwaltung des Jugendamtes, sondern auch von freien Trägern der Jugendhilfe wahrgenommen. Dadurch wird die im Kinder- und Jugendhilferecht geforderte Vielfalt von Wertorientierungen, Inhalten und Methoden in der Ausgestaltung des Jugendhilfeangebotes ermöglicht und erfüllt.
Über die sozialpolitische und fachliche Ausrichtung des gesamten Jugendhilfeangebotes im Regionalverband berät und entscheidet der Jugendhilfeausschuss. Der Jugendhilfeausschuss ist Teil des Jugendamtes. Ihm gehören u.a. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freier Träger, Verbände, der politischen Parteien in der Regionalversammlung, der Polizei und des Gesundheitswesens an.
Jugendhilfe will das Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit einlösen. Dabei ist der Regionalverband Saarbrücken bestrebt, die hierzu notwendigen Angebote, Strukturen und Netzwerke zu pflegen, auszubauen und - wenn notwendig - zu schaffen.
Die vorliegenden Seiten geben Ihnen einen Einblick in die Grundrichtung und die Vielfalt der Angebote und Dienstleistungen.
Unser Service-Telefon 0681 - 506 55 55 gibt Ihnen darüber hinaus Informationen bei der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner.
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