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Rechtliches |
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Förderkriterien Regionalverbandes Saarbrücken für den Obst- und Gartenbau:
Es können auf Antrag Zuschüsse gewährt werden:
• Zu den Kosten für Geräte und Maschinen zum Einrichten von vereinseigenen Obstverwertungsanlagen bis zu 25 %.
• Zu den Anschaffungskosten von vereinseigenen Bodenbearbeitungs-, Schädlingsbekämpfungsgeräten sowie Mulch- und Allmähern bis zu 25 %.
• Zur Errichtung von Obstanlagen bis zu 10 %.
• Zur Errichtung von Gemeinschaftsanlagen bis zu 20 %.
- Lehrgärten von Obst- und Gartenbauvereinen und Verbänden im Regionalverband Saarbrücken.
- Pflanzengärten, Schaugärten, die von Obst- und Gartenbauvereinen erstellt werden, um die Bevölkerung über Gartengestaltungsmöglichkeiten zu informieren.
• Bei diesen Gemeinschaftsanlagen sollen nur die Pflanzenkosten bezuschusst werden.
• Zu den Kosten für Bodenproben Zuschüsse in Höhe von 50 % des in Rechnung gestellten Betrages.
• Zur Förderung von Ausstellungen.
• Die Zuschüsse werden jeweils im Einzelnen festgesetzt.
Prüfungsfähige Zahlungsbelege sind als ordnungsgemäßer Zahlungsnachweis dem Antrag beizufügen.
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Weiterbildung |
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