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Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten |
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Grundlage der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten ist das "Gesetz zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenneuordnungsgesetz - SeuchRNeuG) vom 20. Juli 2000, Bundesgesetzblatt Nr. 33 vom 25. Juli 2000.
Aufgrund der darin vorgeschriebenen Meldung durch Laboratorien, Ärzte und Krankenhausärzte bei den im Gesetz genannten Krankheiten hat das Gesundheitsamt die Aufgabe:
- Die Meldungen zu Erfassen, statistisch auszuwerten und anonymisiert weiterzuleiten. Hierzu gehört die Erfassung der Meldung in einer Liste und im Personal Computer. Aus diesen Rohdaten werden die Wochen-, Quartals- und Jahresmeldungen generiert. Diese zusammengetragenen Zahlen werden dem Statistischen Landesamt, dem zuständigen Dezernenten des Stadtverbandes sowie dem Robert-Koch-Institut in Berlin übermittelt. Tatsächlich ist es so, dass nur die Zahl der Gesamtfälle, untergliedert in die einzelnen Krankheiten übermittelt wird. Insoweit sind datenschutzrechtliche Probleme nicht zu befürchten. Die lokale Auswertung und die Auswertung in Berlin gibt Aufschluss über Erkrankungsquellen und -häufigkeiten, Zusammenhänge zwischen Einzelfällen und hilft dabei, die Ermittlungen zu präzisieren sowie wichtige epidemiologische Daten für Ärzte, Hersteller von Arzneimitteln und dergleichen zur Verfügung zu stellen.
- Die Ermittlungen über die Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit aufzunehmen. Dabei werden die betroffenen Erkrankten selbst - bei Minderjährgen deren Eltern - schriftlich per Fragebogen und telefonisch bzw. persönlich zu den Umständen der Erkrankung befragt. Aufgrund der Ergebnisse wird der weitere Verlauf festgelegt. So sind z.B. durch das Seuchenneuordnungsgesetz in bestimmten Fällen Tätigkeitsverbote (Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben) oder aber Auflagen für den Besuch des Kindergartens gefordert. Anderweitige Maßnahmen wie z.B. Probennahmen von verdächtigen Lebensmitteln durch den Lebensmittelkontrolldienst, weitere Untersuchungen bei Angehörigen und Kontaktpersonen, die Empfehlung von Schutzimpfungen oder Desinfektionsmaßnahmen können ebenfalls Folgen des Ermittlungsergebnisses sein. Durch diese Maßnahmen soll sichergestellt werden, daß sich eine Krankheit nicht ausbreitet. Insoweit findet hier eine Bekämpfung übertragbarer Krankheiten statt.
- Betroffene und deren Kontaktpersonen zu beraten, zu betreuen und ggf. weitere Kontrollen anzuordnen und deren Durchführung zu überwachen. Ein wichtiger Punkt für das Verständnis der Zusammenhänge bezüglich der Übertragungsmöglichkeiten und natürlich des Selbstschutzes vor Ansteckung ist die Beratung und Betreuung bei Übertragbaren Krankheiten. So werden Erkrankte bzw. deren Eltern beim Ermittlungsgespräch eingehend über die Krankheit informiert. Die Fragen: was ist das Wesen der Erkrankung?, wodurch wird sie hervorgerufen?, wie zog ich mir sie möglicherweise zu?, wie schütze ich mich und andere (auch zukünftig)?, u.a. mehr werden behandelt. (Natürlich stehen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes nicht nur während des Ermittlungsgespräches zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung). Weitere Kontrollen des Status einer Erkrankung können notwendig werden bei z.B. Kindergartenkindern oder Beschäftigten in Lebensmittelbetrieben. Schließlich will man wissen, wann eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist, d.h. ab welchem Zeitpunkt keine Krankheitserreger mehr ausgeschieden werden, durch die sich andere Menschen anstecken können. Diese Kontrollen werden nach Absprache entweder vom behandelnden Arzt oder durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Die Durchführung der Kontrollen wird durch die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes überwacht.
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