Rechtsausschuss

Wichtiger Hinweis: Umzug des Rechts- und Ordnungsamts

Das Rechts- und Ordnungsamt zieht in der Zeit von Montag, den 15. April, bis einschließlich Mittwoch, den 17. April, um. Während dieser drei Tage ist das Amt für den Publikumsverkehr geschlossen. In Notfällen ist die telefonische Erreichbarkeit unter der Nummer 0681 506-3157 sichergestellt.

Ab Donnerstag, den 18. April, ist das Rechts- und Ordnungsamt zu den regulären Öffnungszeiten am neuen Standort am Schlossplatz 8 bis 10 in 66119 Saarbrücken erreichbar.

Der Rechtsausschuss ist die Widerspruchsbehörde für den Regionalverband Saarbrücken. Er entscheidet über Widersprüche gegen Verwaltungsakte (z.B. in Bausachen, Ausländerangelegenheiten usw.), die vom Regionalverband Saarbrücken oder von Regionalverbandsanghörigen Städten und Gemeinden - mit Ausnahme der Landeshauptstadt Saarbrücken - erlassen wurden. Bei dem Widerspruchsverfahren handelt es sich um ein gerichtsähnliches Vorverfahren, bei dem - zur Entlastung der Verwaltungsgerichte - Verwaltungsakte auf ihre Recht- und teilweise Zweckmäßigkeit überprüft werden.

Wo und wie erhebe ich Widerspruch?

Sie können den Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt beim zuständigen Fachamt bzw. der zuständigen Stadt oder Gemeinde schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erheben. Der Widerspruch kann jedoch auch bei der Geschäftsstelle des Rechtsausschusses für den Regionalverband Saarbrücken, Europaallee 11, 66113 Saarbrücken erhoben werden.

Wie lange kann ich gegen einen Verwaltungsakt Widerspruch erheben?

Wenn ein Verwaltungsakt eine Rechtsbehelfsbelehrung (ein Hinweis, bis wann und wo Sie den Widerspruch einlegen können) enthält, können Sie innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt bekannt gegeben wurde, Widerspruch erheben. Enthält der Verwaltungsakt keine Rechtsbehelfsbelehrung, haben Sie ein Jahr nach der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes Zeit, Widerspruch zu erheben (§§ 70, 58 VwGO).