Stadtverband und Agentur für Arbeit vereinbaren Zusammenarbeit
Stadtverbandspräsident Michael Burkert und der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Saarbrücken, Hans-Jürgen Kratz, haben eine Vereinbarung unterzeichnet, die die schwierigen Umstellungsprozesse zur Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) durch verfahrenstechnische Abstimmungen erleichtern soll.
Der Leitgedanke hinter der Vereinbarung, erklärten Burkert und Kratz einvernehmlich, sei es, alle Möglichkeiten zu nutzen, um zu gewährleisten, dass mit dem Inkrafttreten des SGB II zum 1.1.2005 die zustehenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes rechtzeitig zur Verfügung stehen.
In der Agentur für Arbeit wird die Umstellung der Leistungen für die bisherigen Arbeitslosenhilfe-Bezieher sowie deren Angehörigen und in den Sozialämtern diejenige für die erwerbsfähigen Sozialhilfe-Bezieher und ihre Angehörigen durchgeführt. Insgesamt betrifft das im Stadtverband Saarbrücken ca. 40.000 Menschen.
Es sei abzusehen, dass auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und der Sozialämter eine große Herausforderung zukomme, daher sei eine enge Abstimmung zwischen beiden Institutionen unabdingbar, so Burkert und Kratz. Durch die Vereinbarung seien Modalitäten gefunden worden, wie die Abstimmung zwischen den einzelnen Akteuren möglichst reibungslos funktionieren könne. So würden in der weiteren Zusammenarbeit die Grundlagen geschaffen für Entscheidungen, die die Gremien des Stadtverbandes im September zu treffen haben. Dann müsse nämlich entschieden werden, ob sich der Stadtverband um das Optionsmodell – also selbst die Zuständigkeit für die Hilfeempfänger zu übernehmen – bewerben werde oder in eine Arbeitsgemeinschaft mit der Agentur für Arbeit Saarbrücken eintreten wird.
Ein weiterer Punkt der Vereinbarung betrifft die Fortführung der bisherigen kommunalen integrativen Hilfen für Sozialhilfeempfänger durch Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung. Es wurde vereinbart, dass die Agentur für Arbeit die bis zum 1. August eingeleiteten Eingliederungsmaßnahmen über den 31. Dezember 2004 hinaus bis längstens zum 31. Dezember 2005 in ihrer Gesamtheit fortführt.
Hinter diesem Teil der Vereinbarung steht der erklärte Wille, so Burkert und Kratz, bewährte Hilfen bis zur Neuordnung des Hilfesystemes zu erhalten. Derzeit werden über die verschiedenen kommunalen Bausteine über 2200 Hilfeempfänger integrativ betreut.
Regionalverband Saarbrücken
erstellt am 23.07.2004