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Leistungen für Bildung und Teilhabe |
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Der Gesetzgeber hat für Kinder, deren Familien Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, Leistungen für Bildung und Teilhabe eingeführt.
| Eintägige Schul- und Kita-Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Es werden die Aufwendungen (ohne Taschengeld) für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten übernommen. Vorausgesetzt wird, dass es sich um eine vor der Schule organisierte Klassenfahrt handelt, die im Rahmen der schulischen Bestimmungen anerkannt ist. Dies ist durch eine Bescheinigung der Schule zu belegen.
Vergleichbares gilt für Ausflüge von Kindertageseinrichtungen.
Die Leistungen werden auf vorherigen Antrag erbracht und direkt mit der Schule oder Einrichtung abgerechnet.
Schulbedarf
Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, wie zum Beispiel Ranzen, Sportbekleidung, Schreib-, Rechen und Zeichenmaterial, erhalten Schüler/-innen eine pauschalierte Leistung von 70 Euro zum 01. August und 30 Euro zum 01. Februar eines jeden Jahres.
Ein Antrag dafür ist grundsätzlich nicht erforderlich. In Zweifelsfällen, wie zum Beispiel im Jahr der Einschulung oder bei Schüler/-innen, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, bitten wir Sie um Vorlage einer Schulbescheinigung.
Schülerbeförderung
Für Schüler/-innen, die für den Besuch der nächst gelegenen Schule des gewählten Bildungsganges auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die erforderlichen Aufwendungen berücksichtigt. Dabei ist eine nur anteilige Übernahme möglich, weil die Regelbedarfe bereits einen Anteil für Kosten der Beförderung enthalten.
Die Leistungen werden auf vorherigen Antrag erbracht.
In anderen Schulformen besteht ein Anspruch nach dem Saarländischen Schülerbeförderungsgesetz. Hierzu wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Schulverwaltungsamt. Auch die Schulen halten entsprechende Anträge nach dem Schülerbeförderungsgesetz vor.
Lernförderung
Für Schüler/innen wird eine die schulischen Angebote ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit dies geeignet und erforderlich ist, um das Klassenziel (in der Regel die Versetzung in die nächste Klassenstufe) zu erreichen. Dabei darf die Ursache nicht selbstverschuldet sein, wie zum Beispiel durch unentschuldigtes Fehlen. Die Leistung wird nur auf Antrag erbracht und direkt mit dem Leistungsanbieter abgerechnet.
Vorrangig ist jedoch auf schulische Unterstützungsangebote, wie zum Beispiel Förderunterricht, zurückzugreifen. In Einzelfällen kann auch eine Hilfestellung im Rahmen der freiwilligen Ganztagsschule geeignet sein, um die Lerndefizite zu beheben.
Mittagsverpflegung
Für Schüler/-innen, für die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird, werden die entstehenden Mehraufwendungen, das heißt die Kosten abzüglich eines Eigenanteils von 1 Euro je Essen, übernommen und direkt mit dem Leistungsanbieter abgerechnet.
Gleiches gilt für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird. Hinsichtlich der Übernahme der Kosten für das Mittagessen oder den Elternbeitrag ist eine Kostenübernahme durch das Jugendamt des Regionalverbandes möglich. Dort erhalten sie auch die Anträge der Leistungen für Bildung und Teilhabe
Gesellschaftliche Teilhabe
Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt für
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
- Unterricht in künstlerischen Fächern, wie zum Beispiel Musikunterricht, vergleichbare angeleitete Aktivitäten und kultureller Bildung und
- die Teilnahme an Freizeiten
Allerdings sind die übernahmefähigen Kosten auf 10 Euro im Monat begrenzt.
Die Leistung wird nur auf Antrag erbracht und direkt mit dem Anbieter (z.B. Verein) abgerechnet.
Informationen und Formulare erhalten Sie:
- Jugendamt für den Bereich Mittagessen in Schule und Vorschule
- Jobcenter Saarbrücken für alle anderen Leistungen bei Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung, Wohngeld und Kindergeldzuschlag beziehen.
Anträge müssen in Zukunft immer rechtzeitig gestellt werden, da eine rückwirkende Bewilligung, wie zum Beispiel nach der Klassenfahrt oder der Freizeitmaßnahme, in der Regel nicht mehr möglich ist.
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Regionalverband Saarbrücken
erstellt am 12.02.2013
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Sonntags ans Schloss 2013 |
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