Gleichberechtigung leben — das Frauenbüro

Frauen und Männer sind in Deutschland rechtlich gleichgestellt. Tatsächlich hapert es immer noch an der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Die kommunale Frauenbeauftragte hat die Aufgabe, auf kommunaler Ebene an der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern mitzuwirken und bestehende Nachteile beseitigen zu helfen (Kommunalselbstverwaltungsgesetz, § 79 a (3)).

Wie das geht? Die Antwort heißt Frauenförderung und Gender Mainstreaming! Was das ist? Frauenförderung greift dort, wo Frauen benachteiligt sind, regulierend ein. Bekannt ist die Quote, die Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt, bis ein Gleichstand erreicht ist. Gender Mainstreaming blickt in die Zukunft und berücksichtigt bei allen Vorhaben und Projekten — von der Planung bis zur Fertigstellung — die Verschiedenheit von Frauen und Männern.

Das Frauenbüro arbeitet mit beiden Konzepten für die Beschäftigten der Regionalverbandsverwaltung und die Bürgerinnen und Bürger des Regionalverbandes.